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   VK Berlin, 27.04.2010 - VK-B2-03/10   

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VK Berlin, 27.04.2010 - VK-B2-03/10 (https://dejure.org/2010,96180)
VK Berlin, Entscheidung vom 27.04.2010 - VK-B2-03/10 (https://dejure.org/2010,96180)
VK Berlin, Entscheidung vom 27. April 2010 - VK-B2-03/10 (https://dejure.org/2010,96180)
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  • OLG Jena, 24.10.2003 - 6 Verg 9/03

    Zuschlagsverzögerung wegen Vergabeprüfung

    Auszug aus VK Berlin, 27.04.2010 - VK-B2-03/10
    Hieraus folgt, dass - auch in Ansehung der erwähnten gesetzgeberischen Motivation - einem Antrag auf Gestattung des Zuschlags nur dann zu folgen ist, wenn das Interesse der Vergabestelle und der Allgemeinheit von besonderem Gewicht ist (BayObLG Beschl. v. 23.1.2003, Az. Verg 2/03; vgl. auch OLG Jena Beschl. v. 24.10.2003, Az. 6 Verg 9/03: "Gefährdung herausragender Belange des gemeinen Wohls" jeweils für § 115 Abs. 2 GWB a. F.).

    Eine unterlassene Berücksichtigung von etwaigen Nachprüfungsanträgen in der Planung darf aber den Anspruch auf Primärrechtschutz aber nicht unterlaufen (OLG Stuttgart Beschl. v. 16.2.2004, Az. 2 Verg; OLG Celle NJOZ 2003, 475; OLG Jena Beschl. v. 24.10.2003, Az. 6 Verg 9/03).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2009 - L 21 KR 16/09

    Rabattverträge: Wiederherstellung des Zuschlagsverbots

    Auszug aus VK Berlin, 27.04.2010 - VK-B2-03/10
    Ihre Einbeziehung drängt sich freilich auf, wenn der Nachprüfungsantrag nach der hier allein gebotenen summarischen Prüfung unzulässig oder unbegründet wäre und sich dies auf den ersten Blick erschließt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 19.2.2009, Az. L 21 KR 16/09 SFB).
  • OLG Celle, 17.01.2003 - 13 Verg 2/03

    Knappe Bemessung des Zeitplans für ein europaweit auszuschreibendes Bauvorhaben

    Auszug aus VK Berlin, 27.04.2010 - VK-B2-03/10
    Eine unterlassene Berücksichtigung von etwaigen Nachprüfungsanträgen in der Planung darf aber den Anspruch auf Primärrechtschutz aber nicht unterlaufen (OLG Stuttgart Beschl. v. 16.2.2004, Az. 2 Verg; OLG Celle NJOZ 2003, 475; OLG Jena Beschl. v. 24.10.2003, Az. 6 Verg 9/03).
  • EuGH, 09.04.2003 - C-424/01

    CS Austria

    Auszug aus VK Berlin, 27.04.2010 - VK-B2-03/10
    So hat der Gesetzgeber in Abkehr einzelner Entscheidungen der Nachprüfungsinstanzen hervorgehoben, dass Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht in jedem Falle Gegenstand der Abwägung sein müssen (zur Zulässigkeit einer Berücksichtigung der Erfolgsaussichten grundlegend EuGH Beschl. v. 9.4.2003, Az. Rs. C- 424/01).
  • VK Hessen, 27.04.2009 - 69d-VK-10/09

    Gewichtiges Interesse der Allgemeinheit an Großveranstaltung überwiegt

    Auszug aus VK Berlin, 27.04.2010 - VK-B2-03/10
    Für eine solche direkte Abhängigkeit einer Auftragsvergabe von anderen Ereignissen als ausschlaggebendes Kriterium einer Gestattung des Zuschlags gemäß § 115 Abs. 2 GWB, finden sich zwar in der Rechtsprechung Beispiele (etwa VK Hessen Beschl. v. 27.4.2009, Az. 69d-VK-10/2009 für eine Großveranstaltung).
  • BayObLG, 23.01.2003 - Verg 2/03

    Vorzeitige Gestattung des Zuschlags durch Vergabekammer

    Auszug aus VK Berlin, 27.04.2010 - VK-B2-03/10
    Hieraus folgt, dass - auch in Ansehung der erwähnten gesetzgeberischen Motivation - einem Antrag auf Gestattung des Zuschlags nur dann zu folgen ist, wenn das Interesse der Vergabestelle und der Allgemeinheit von besonderem Gewicht ist (BayObLG Beschl. v. 23.1.2003, Az. Verg 2/03; vgl. auch OLG Jena Beschl. v. 24.10.2003, Az. 6 Verg 9/03: "Gefährdung herausragender Belange des gemeinen Wohls" jeweils für § 115 Abs. 2 GWB a. F.).
  • VK Schleswig-Holstein, 15.02.2007 - VK-SH 3/07

    Gestattung des Zuschlags

    Auszug aus VK Berlin, 27.04.2010 - VK-B2-03/10
    Deswegen können Anträge nach § 115 Abs. 2 GWB grundsätzlich nur Erfolg haben, wenn sie sich auf Umstände stützen, die sich einer Planung von vornherein entziehen (OLG Jena a.a.O.; VK Schleswig-Holstein Beschl. v. 15.2.2007, Az. VK-SH 3/07).
  • VK Hamburg, 27.10.2005 - VK BSU-3/05

    Gestattung des Zuschlags: Voraussetzungen einer vorzeitigen Gestattung des

    Auszug aus VK Berlin, 27.04.2010 - VK-B2-03/10
    Darin liegt nach Ansicht der Vergabekammer ein maßgeblicher Unterschied zum von der Antragsstellerin bemühten Fall der Vergabekammer Hamburg (Beschl. v. 27.10.2005, Az. VK BSU-3/05).
  • VK Sachsen, 27.02.2003 - 1/SVK/005-03

    Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags

    Auszug aus VK Berlin, 27.04.2010 - VK-B2-03/10
    Erreichen die durch ein Nachprüfungsverfahren veranlassten Mehrkosten eine immense Höhe, soll dies zu Gunsten des Vergabeinteresses des Auftraggebers führen (so VK Sachsen Beschl. v. 27.2.2003, Az. 1/SVK/005-03).
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